Selten hat ein Vorhaben der Stadt für so großes Besucherinteresse bei einer Ausschusssitzung gesorgt. Beim Ausschuss für Bauen und Umwelt der Stadt Stadtoldendorf kamen mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer zu der Sitzung, die aus Platzmangel kurzerhand sogar vom Rathaus ins benachbarte Alte Rathaus verlegt werden musste. Grund waren diverse Punkte auf der Agenda mit unmittelbarer Auswirkung auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Straßenzüge. Einer der größten Punkte: die Sanierung der Straße „Über der Mühle“, die insgesamt mehr als 3,5 Millionen Euro kosten soll.
Mehr als 3,5 Millionen Euro Gesamtkosten
Grund sind die notwendige Erneuerung von Kanälen und Leitungen, aber auch der Straßenoberfläche insgesamt sowie insbesondere der untere Abschnitt der Straße mit einer abgängigen Mauer, auf der die Straße verläuft. Während mehr als 2,1 Millionen Euro durch den Wasserverband WVIW für die Kanalsanierung zu stemmen sind, entfällt auf die Stadt Stadtoldendorf immerhin auch noch einmal ein Anteil von fast 1,4 Millionen Euro.
Geld, das die Stadt nicht hat und zu dessen Bewirtschaftung entweder weitere Ausgaben eingespart oder neue Einnahmen generiert werden müssten, machte Stadtkämmerer Ralf Schaper deutlich. Von daher war der Beschlussvorschlag der Stadt nachvollziehbar, hier einen Vollausbau anzustreben. Denn in diesem Fall würde die Satzung über Straßenausbaubeiträge greifen und die Anwohnerinnen und Anwohner müssten einen Großteil der Kosten per Umlage mittragen. „Wir rechnen hier mit rund 35.000 Euro pro Grundstück“, rechneten Politik und Verwaltung vor.
Anwohner kritisieren mögliche Kostenbeteiligung
Erwartungsgemäß stieß dieses Vorhaben im Rahmen der Sitzung aber auf große Kritik seitens der Anwohnerinnen und Anwohner der betreffenden Straße, die zahlreich zu der Sitzung erschienen waren. Im Zuge der belebten Diskussion, die in Form einer Sitzungsunterbrechung auch den anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern ermöglicht wurde, kristallisierte sich für den Ausschuss vor allem am Ende eine Variante als darstellbar heraus: eine Instandhaltungsmaßnahme der Stadt als Eigentümerin der Straße, auch wenn dadurch ein „Flickenteppich“ entstehen würde.
Alexander Sudermann (UWG) nannte die Kostenübernahme zumindest „unzumutbar für die Bürger“, während Karl Hermann Böker (SPD) feststellte, dass ohne einen Vollausbau „die Baumaßnahme schon der nächsten Generation wieder zur Last“ falle.
Umleitungsverkehr und Straßenschäden thematisiert
Kritisiert wurde von den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem, dass es sich weitestgehend um ältere Eigentümerinnen und Eigentümer handele, die die Beiträge gar nicht mehr abzahlen könnten. Diverser Umleitungsverkehr und eine fehlende Gewichtsbegrenzung hätten zu großen Schäden an der Straße geführt, für die die Anwohnerinnen und Anwohner nun bezahlen sollten. Bei einer Instandhaltung müssten die Kosten im Gegensatz zum Vollausbau zunächst allein durch die Stadt getragen werden.
Doch: „Wo kommt das Geld her?“, stellte der Kämmerer die Frage. Allein um beispielsweise die rund 600.000 Euro zu finanzieren, die nur für die Ertüchtigung der Mauer erforderlich seien, müssten Mehrsteuereinnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro generiert werden, da Teile solcher städtischen Einnahmen auch abgeführt werden müssten.
Schwierige Arbeiten im unteren Straßenbereich
Weitere bauliche Maßnahmen, wie etwa auch der Bau eines Wendehammers im unteren Bereich, wurden diskutiert, scheitern aber schon am fehlenden Platz. Besonders knifflig gestalte sich die Erneuerung des unteren Teils der Straße – hier könnte die Straße durch zusätzliche Winkelstützen zwar befestigt und abgefangen werden, der direkt darunter liegende Kanal des Eberbaches mache das Vorhaben aber zu einem kostspieligen Unterfangen, da dieser zunächst verlegt werden müsse.
Auch die zu den Reihenhäusern der „Hoopstraße“ hinaufragende Mauer weise schon Altersspuren auf und müsse sicherlich auch in absehbarer Zukunft ertüchtigt werden. Diese sei aber nicht in städtischem Eigentum, weshalb hier die Eigentümerinnen und Eigentümer der Wohnhäuser verantwortlich seien.
Entscheidung liegt letztlich beim Rat
Da der Bauausschuss lediglich empfehlenden Charakter hat, wird die letztliche Entscheidung am Ende dem Rat zufallen. Die Empfehlung aus dem Gremium lautete allerdings: Instandsetzung statt Vollausbau – und damit keine Kostenbeteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner.

